Inhaltsverzeichnis:
- Wie heißt dünnes Papier?
- Wie viele Seiten hat der Schönfelder?
- Wie wird papierdicke angegeben?
- Wie dünn ist ein A4 Blatt?
- Wie viele Seiten hat der Sartorius?
- Was steht alles im Schönfelder?
- Welche Papierstärken?
- Welche papierdicke wofür?
- Wie tief ist ein Blatt Papier?
- Was ist im Sartorius enthalten?
- Was ist der Schönfelder Ergänzungsband?
- Welche Gesetze sind im Sartorius?
- Welche Gesetze für Examen?
Wie heißt dünnes Papier?
Butterbrotpapier oder Pergamentersatz ist ein weiß-transparentes und
dünnes und lebensmittelechtes
Papier. Es dient üblicherweise zum Transport von eingewickelten Speisen, wie Butterbroten.
Wie viele Seiten hat der Schönfelder?
Die Sammlung umfasst rund 4.000
Seiten und ist in folgende Abschnitte gegliedert: Bürgerliches Recht mit Nebenbestimmungen, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Arbeitsrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, ...
Wie wird papierdicke angegeben?
Grammatur und Papierstärke Die Grammatur ist ein Indiz für die Qualität eines Papiers und beschreibt das Flächengewicht, also das Gewicht des Materials im Verhältnis zur Fläche. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Papierstärke. Sie wird in Gramm pro Quadratmeter (g/m², g/qm oder gqm)
angegeben.
Wie dünn ist ein A4 Blatt?
1
Blatt Seidenpapier im Format DIN
A4 würde ca. 1,50 g wiegen. Grammaturen von 25 bis 60 g/m² bezeichnet man als Dünndruckpapier.
Wie viele Seiten hat der Sartorius?
Der
Sartorius: Die Textausgabe im öffentlichen Recht. Der
Sartorius enthält mit rund 150 Gesetzen und Verordnungen alle für die Ausbildung und Praxis wichtigen Vorschriften aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht aus den Bereichen: Staats- und Verfassungsrecht.
Was steht alles im Schönfelder?
Die Loseblattsammlung "
Schönfelder" (oder auch „Ziegelstein“) enthält
alle wichtigen Gesetze im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des privaten Wirtschaftsrechts, des Strafrechts und des diesen Rechtsgebieten zugehörigen Verfahrensrechts.
Welche Papierstärken?
1. Die richtige Papierstärke wählen
Gewicht | Nutzung |
---|
g/m² | Standard Büropapier. Für einfache Ausdrucke, Fotokopien oder Faxe vollkommen ausreichend. |
1 g/m² | Höherwertiges Papier. Für offizielle geschäftliche Dokumente, etwa Briefpapier oder Broschüren geeignet. |
Welche papierdicke wofür?
So sollte ein Geschäftsbrief auf der
Papierstärke von 1 g/m² geschrieben werden, die Diplomarbeit kann auch auf einer
Papierstärke von 1 g/m² gefertigt werden. Bei Rechnungen an Kunden kann sogar auf eine besondere
Papierstärke verzichten werden und ein
Papier mit 50 bis 90 g/m² genutzt werden.
Wie tief ist ein Blatt Papier?
Ganz praktisch hat ein
Blatt Papier keine
Tiefe, oder wenige 10-tel mm, könnte man spontan sagen. Aber natürlich hat auch
Papier eine
Tiefe. Ohne
Tiefe kein Volumen und ohne Volumen kein Gewicht.
Was ist im Sartorius enthalten?
Der
Sartorius enthält mit rund 150 Gesetzen und Verordnungen alle für die Ausbildung und Praxis wichtigen Vorschriften aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht aus den Bereichen: Staats- und Verfassungsrecht.
Was ist der Schönfelder Ergänzungsband?
Der
Ergänzungsband zur Textsammlung „Habersack (vormals
Schönfelder), Deutsche Gesetze“ enthält für die tägliche Praxis vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichten, Staatsanwälten und in der Wirtschaft unverzichtbare Gesetze und praktische Arbeitshilfen in einem handlichen Ordner.
Welche Gesetze sind im Sartorius?
Staats- und Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht, (z.B. Beamten- und Disziplinarrecht, Pass- und Ausweiswesen, Personenstandswesen, Bau- und Wohnungswesen, Ausländerrecht, Rechtspflege, Verteidigung, Haushaltsrecht und Bundesvermögen, Arbeitsschutz und Technikrecht, Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft) Europarecht.
Welche Gesetze für Examen?
Als Hilfsmittel
für alle Aufsichtsarbeiten sind ausschließlich folgende Gesetzestexte zugelassen: Schönfelder (künftig Habersack) „Deutsche
Gesetze“ (nebst Ergänzungsband) Satorius I „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband) von Hippel/Rehborn (künftig Rehborn) „
Gesetze des Landes
Nordrhein Westfalen“